Aktuelles
Abwasserentsorgung in unserer Anlage
Vom Wirtschaftsbetrieb Hagen -WBH- erhielten wir im November 2011 ein Schreiben zum Thema "Abwasserentsorgung in Dauerkleingärten"
Das Schreiben dokumentieren wir hier zur Kenntnisnahme aller Vereinsmitglieder und bitten die darin genannten Termine einzuhalten.
Der Vorstand steht bei Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung.
Wirtschaftsbetrieb Hagen -WBH-
Hagen, 28.11.2011
An die
Mitglieder des Kleingartenvereins Waldlust
Abwasserentsorgung in Dauerkleingärten
hier: Überprüfung der Gartenlauben im Hinblick auf unzulässige Abwasserentsorgungseinrichtungen am Samstag, den 30.06.2012, in der Dauerkleingartenanlage Waldlust
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
im Jahr 2006 hat die Bezirksregierung Arnsberg Zuschüsse für die Entsorgung von Dauerkleingärten zur Verfügung gestellt. Aus Mitteln der Stadt Hagen und des vorgannten Zuschusses wurden die Vereinsheime an die Kanalisation angeschlossen und die Voraussetzungen für eine Zentralentsorgung geschaffen.
Der Zuschussgeber fordert die Verwaltung der Stadt Hagen auf bis September 2012 eine Bestätigung vorzulegen, dass die baulichen Anlagen der Dauerkleingärten über keine unzulässigen Einrichtungen zur Abwasserentsorgung verfügen.
In Ihrer Gartenordnung, die Bestandteil des Pachtvertrages ist, wird unter §6 (1) Satz 3 festgelegt, dass die Verlegung von Wasserleitungen in und an die Gartenlaube unzulässig ist.
Der Bau ihrer Zentralentsorgung läuft zurzeit und muss bis September so weit fortgeschritten sein, dass eine gewisse Funktionsfähigkeit vorzufinden ist. Der Raum mit dem Ausgussbecken für die Campingtoiletten sollte bis dahin auf jeden Fall fertig gestellt sein.
Die Baumaßnahmen zur Toilettenanlage wurden in der Mitgliederversammlung am 14.10.2011 mit Ihnen erörtert.
Um die geforderte Bestätigung abgeben zu können, erfolgt die Überprüfung sämtlicher Gartenlauben in Ihrer Dauerkleingartenanlage
am Samstag, den 30.06.2012 von 9.00 - 16.00 Uhr.
Die Überprüfung erfolgt durch die Mitarbeiter des Wirtschaftsbetriebes Hagen -WBH-, Vorstandsmitgliedern des Bezirksverbandes und Ihres Vereins.
Die Überprüfung der Gartenlauben erfolgt in Reihenfolge der Gartennummern. Pro Stunde werden voraussichtlich 8 Gärten überprüft, sodass Sie in etwas einschätzen können, zu welcher Uhrzeit Ihre Gartenlaube zur Überprüfung ansteht.
Es ist sicherzustellen, dass die Gartenlauben zur Überprüfung geöffnet und einschließlich Nebenräumen und Anbauten zugänglich sind.
Stellen Sie sicher, dass sich in der Gartenlaube, außer zulässigen Campingtoiletten, keine weiteren Toiletten mehr befinden, dass Abwasserleitungen entfernt und Wasserleitungen iim Garten von der Gartenlaube abgeklemmt sind. Wie bereits durchgeführte Überprüfungen gezeigt haben, ist es zwecklos unzulässige Einrichtungen mit Geräten oder Kisten zuzustellen und zu verstecken, da wir in solchen Fällen unverzüglich die Freistellung fordern werden, damit die entsprechende Überprüfung stattfinden kann.
Sollten sich zum Überprüfungstermin unzulässige Entsorgungseinrichtungen in der Laube befinden, hätte dieses weitreichende Konsequenzen.
Zum einen werden wir dieses als Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz werten und entsprechend eine Meldung an die Untere Wasserbehörde zwecks weiterer ordnungs- bzw. strafrechtlicher Verfolgung weiterleiten, zum anderen werden die bisher zur Verfügung gestellten Mittel vom Verein nebst Zinsen zurückgefordert. Dabei ist davon auszugehen, dass der Verein die Verursacher in Regress nehmen wird.
Stellen Sie also im Vorfeld sicher, dass es entsprechend Ihrem Pachtvertrag zu keinen Beanstandungen kommt.
Sollten Sie noch Fragen haben, werden Sie sich bitte an Ihren Vereinsvorstand.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Heckrodt (Dipl.-Ing.)
Wirtschaftsbetrieb Hagen -WBH-